Zum Hauptinhalt springen
BFSG seit 28.06.2025 in Kraft · erste Abmahnungen rollen an der Fuchs prüft kostenlos

BFSG · Abmahnung · Kosten & Rechtslage 2026

Was kostet eine BFSG-Abmahnung? Forderungen, Bußgelder und die offene Rechtslage 2026

Die bisher dokumentierten Forderungen aus BFSG-Abmahnungen liegen zwischen rund 595 € (erste Abmahnwelle ab August 2025) und 2.706,18 € (zweite Welle ab Februar 2026, mit externem Prüfbericht und Unterlassungsanspruch). Hinzu kommen eigene Anwaltskosten und die Kosten der Nachbesserung unter Zeitdruck. Ob Verstöße gegen das BFSG überhaupt wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden dürfen, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.

Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026 · Technische Einordnung, keine Rechtsberatung

Wie teuer waren die bisherigen BFSG-Abmahnwellen?

Zwei Abmahnwellen sind öffentlich dokumentiert — beide richteten sich an Betreiber von Websites und Online-Shops:

WelleZeitraumDokumentierte ForderungBesonderheiten
Welle 1ab August 2025ca. 595 € pro FallForderungsschreiben ohne durchgängig belastbare Prüfberichte
Welle 2ab Februar 20262.706,18 € pro FallMit konkretem WCAG-Prüfbericht (fehlende Alt-Texte, Kontrastfehler, leere Links), echtem Unterlassungsanspruch und Androhung gerichtlicher Schritte

Die Forderung der zweiten Welle (2.706,18 €) wurde von der Kanzlei KBM Legal dokumentiert (Stand 23.02.2026); die abmahnende Seite trat mit formell saubereren Schreiben auf, die Fachwelt bewertet diese Welle als „ernst zu nehmen“. Beide Zahlen sind Einzeldatenpunkte aus dokumentierten Fällen — sie sagen nichts darüber aus, wie oft Abmahnungen insgesamt verschickt werden. [Quellen: kbm-legal.com, 01.03.2026; ll-ip.com, 25.11.2025]

Welche Kosten kommen zur Abmahnforderung hinzu?

Die Abmahnsumme ist nur der erste Posten. Realistisch entstehen weitere Kosten:

  • Eigene Verteidigung: Wer sich anwaltlich beraten lässt, zahlt für die außergerichtliche Prüfung und Antwort je nach Kanzlei und Streitwert.
  • Nachbesserung unter Zeitdruck: Der Unterlassungsanspruch verlangt die Behebung der beanstandeten Mängel — Entwicklungsarbeit, die unter Abmahn-Druck meist teurer ist als in Ruhe geplant.
  • Wiederholungsgefahr: Ohne strukturierte Behebung drohen Folge-Abmahnungen anderer Anspruchsgegner (Mitbewerber, eingetragene Verbände, Kammern nach § 8 UWG).

Was droht zusätzlich von Behördenseite?

Unabhängig von privaten Abmahnungen sieht § 37 BFSG Bußgelder vor: bis zu 10.000 €, in schweren Fällen bis zu 100.000 €. Wichtig für die Einordnung: Öffentlich dokumentierte Einzel-Bußgelder der Marktüberwachung sind bislang nicht bekannt (Stand Juli 2026). Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) kontrolliert seit Januar 2026 aktiv — risikobasiert, mit Vorrang für Beschwerden; seit Juni 2026 gibt es zusätzlich ein Verbraucher-Beschwerdeportal (§ 32 BFSG). Wer behauptet, es seien bereits Bußgelder verhängt worden, sollte die Quelle verlangen können.

Ist die BFSG-Abmahnung überhaupt rechtens?

Ehrliche Antwort: Das ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt. Die herrschende Meinung in der Fachliteratur sieht das BFSG als Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG — danach wären Verstöße durch Mitbewerber, eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Kammern abmahnfähig (§ 8 UWG). Es gibt jedoch bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu; erste gerichtliche Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet (Stand: Juli 2026). [Quelle: ll-ip.com, 25.11.2025]

Für Website-Betreiber folgt daraus weder „alles Bluff“ noch „alles berechtigt“: Eine Abmahnung sollte nie ignoriert werden — sie enthält Fristen, und eine unbeantwortete Unterlassungsaufforderung kann teuer werden. Gleichzeitig ist nicht jede Forderung in voller Höhe durchsetzbar. Das ist eine Frage für einen Fachanwalt, nicht für einen Website-Scanner.

Was sollte ich tun, wenn eine Abmahnung eingegangen ist?

  1. Fristen notieren und ernst nehmen. Keine vorschnelle Zahlung, keine vorschnelle Unterlassungserklärung — aber auch kein Aussitzen.
  2. Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht einschalten. Nur eine Kanzlei kann die Rechtslage Ihres Falls bewerten. Das ist der wichtigste Schritt — alles andere ist Vorbereitung dafür.
  3. Technischen Ist-Stand dokumentieren. Ein datierter, nachvollziehbarer Prüfbericht des eigenen Auftritts hilft der Kanzlei bei der Bewertung: Was ist tatsächlich beanstandet? Was davon trifft zu? Was wurde wann behoben?

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Checkliste für die ersten 24–48 Stunden nach dem Schreiben finden Sie hier: Abmahnung erhalten — was jetzt?

An genau diesem Punkt setzen wir an — nicht früher und nicht später: BFSG-Fuchs liefert eine automatisierte technische Analyse Ihrer Website nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 mit menschlicher Sichtung vor Auslieferung. Das Ergebnis ist eine priorisierte, datierte Befund-Dokumentation — eine Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei und Ihr Entwicklungsteam. Es ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und keine Bewertung der Abmahnung selbst.

Was kann ich tun, bevor es überhaupt zur Abmahnung kommt?

Die rationale Abwehrinvestition ist die vorherige Prüfung: Eine automatisierte technische Analyse findet die häufigsten Mängelmuster (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels, Tastatur-Fokus) in ca. 60 Sekunden als Gratis-Check und dokumentiert sie im kostenpflichtigen Report (129 € Basis / 399 € Profi) priorisiert mit Fix-Hinweisen und einem Entwurf der Barrierefreiheitserklärung (§ 14 BFSG i. V. m. der BFSGV). Automatisierte Verfahren decken erfahrungsgemäß 30–50 % der WCAG-Kriterien zuverlässig ab — den Rest ergänzt eine manuelle Prüfung. Wer Mängel in Ruhe behebt, statt unter Abmahn-Druck, zahlt dafür in der Regel deutlich weniger als die dokumentierten Abmahnforderungen.

Technischen Ist-Stand kennen, bevor andere ihn prüfen

Der kostenlose Sofort-Check von BFSG-Fuchs prüft Ihre Startseite in ca. 60 Sekunden gegen über 80 WCAG-2.1-AA-Regeln — ohne Anmeldung. So dokumentieren Sie früh, wo Ihre Website steht, statt unter Zeitdruck zu reagieren.

Häufige Fragen zu Kosten und Rechtslage

Wie viel kostet eine BFSG-Abmahnung?

Die dokumentierten Forderungen liegen bei ca. 595 € (Abmahnwelle ab August 2025) bis 2.706,18 € (Welle ab Februar 2026, dokumentiert von KBM Legal, Stand 23.02.2026). Dazu kommen eigene Anwaltskosten und die Kosten der technischen Nachbesserung.

Sind BFSG-Abmahnungen überhaupt zulässig?

Das ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Die herrschende Meinung hält Verstöße über § 3a UWG für abmahnfähig; ein BGH-Urteil existiert bislang nicht, erste Entscheidungen werden für H2 2026 erwartet. Eine Abmahnung sollte trotzdem nie ignoriert werden — lassen Sie sie von einem Fachanwalt prüfen.

Gibt es schon BFSG-Bußgelder?

§ 37 BFSG sieht Bußgelder bis 10.000 € bzw. in schweren Fällen bis 100.000 € vor. Öffentlich dokumentierte Einzel-Bußgelder sind bislang nicht bekannt (Stand Juli 2026). Die MLBF kontrolliert seit Januar 2026 aktiv, Beschwerden haben Vorrang.

Ersetzt ein technischer Report die anwaltliche Prüfung?

Nein. Ein automatisierter WCAG-Report dokumentiert den technischen Zustand Ihrer Website — eine Arbeitsgrundlage für Kanzlei und Entwicklungsteam. Die rechtliche Bewertung einer Abmahnung ist ausschließlich Aufgabe eines Fachanwalts für IT- oder Wettbewerbsrecht.

Was kostet die Vorab-Prüfung im Vergleich?

Der Gratis-Check kostet nichts (Startseite, ca. 60 Sekunden). Der vollständige Report mit priorisiertem Fix-Plan und Entwurf der Barrierefreiheitserklärung kostet einmalig 129 € (bis 5 Unterseiten) oder 399 € (bis 25 Unterseiten, inkl. 30 Tage E-Mail-Support).

Weiterführende Themen