BFSG · Abmahnung · Erste Schritte
Abmahnung erhalten — was jetzt? Erste Schritte, Fristen und typische Fehler
Ruhe bewahren und die Frist im Schreiben ernst nehmen: Zahlen oder unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung, notieren Sie das Fristdatum, dokumentieren Sie den aktuellen technischen Zustand Ihrer Website und lassen Sie das Schreiben von einem Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht bewerten. Die gesetzte Frist ist die einzige echte Dringlichkeit — bis dahin bleibt fast immer Zeit für die richtige Reihenfolge.
Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026 · Technische Einordnung, keine Rechtsberatung
Was tun in den ersten 24–48 Stunden?
Das Wichtigste zuerst: Eine Abmahnung ist kein Urteil, sondern ein Schreiben mit Fristen. Ihnen bleiben in der Regel Tage bis wenige Wochen — nutzen Sie sie in dieser Reihenfolge:
- Schreiben dokumentieren. Eingangsdatum notieren, Umschlag aufbewahren, alles einscannen oder fotografieren. Bei behördlichen Schreiben zusätzlich das Aktenzeichen festhalten.
- Absender einordnen. Schreibt eine Kanzlei im Auftrag von Mitbewerbern oder Verbänden (private Abmahnung) — oder eine Behörde wie die MLBF? Die Tabelle unten hilft bei der Unterscheidung.
- Frist notieren. Die im Schreiben gesetzte Frist bestimmt Ihren Zeitrahmen — sie ist die einzige echte Dringlichkeit, alles andere kann geprüft werden.
- Nichts vorschnell zahlen oder unterschreiben. Weder die beigefügte Kostennote begleichen noch die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben — erst prüfen lassen.
- Technischen Ist-Stand der Website sichern. Datiert festhalten, was Ihre Website heute leistet und wo sie Mängel hat — bevor irgendetwas geändert wird.
- Fachanwalt einschalten. Je früher eine Kanzlei das Schreiben sieht, desto mehr Optionen bleiben — Details im Abschnitt „Wann brauche ich einen Anwalt?“
| Einordnung | Private Abmahnung | Behördliches Schreiben (MLBF / Landesbehörde) |
|---|---|---|
| Wer schreibt? | Kanzlei im Auftrag von Mitbewerbern oder eingetragenen Verbänden | Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) oder zuständige Landesbehörde |
| Rechtsgrundlage | Wettbewerbsrecht (UWG) — die Abmahnfähigkeit des BFSG über § 3a UWG ist gerichtlich nicht abschließend geklärt | BFSG unmittelbar — die Behörde handelt auf eigener gesetzlicher Grundlage |
| Typischer Inhalt | Unterlassungsaufforderung, vorformulierte Unterlassungserklärung, Kostennote | Feststellung von Mängeln, Aufforderung zur Behebung in angemessener Frist |
| Bei Nichtreaktion | Gerichtliche Schritte (z. B. einstweilige Verfügung) möglich | Gestuft: Einschränkung, Untersagung der Bereitstellung oder Bußgeld nach § 37 BFSG |
Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
Ehrliche Antwort: Das ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt — und zwar genau bei der privaten Abmahnung. Die herrschende Meinung in der Fachliteratur sieht das BFSG als Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG; danach wären Verstöße durch Mitbewerber, eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Kammern abmahnfähig (§ 8 UWG). Ein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu existiert bislang nicht; erste gerichtliche Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet (Stand: Juli 2026). [Quelle: ll-ip.com, 25.11.2025]
Dokumentiert ist bislang, was gefordert wurde: Die Forderungen aus BFSG-Abmahnungen liegen zwischen rund 595 € (erste Welle ab August 2025) und 2.706,18 € (zweite Welle ab Februar 2026, dokumentiert von der Kanzlei KBM Legal, Stand 23.02.2026). Das sind Einzeldatenpunkte aus dokumentierten Fällen — sie sagen nichts darüber aus, wie oft insgesamt abgemahnt wird und ob die Forderungen in voller Höhe durchsetzbar wären.
Für Sie folgt daraus weder „alles Bluff“ noch „alles berechtigt“: Nicht jede Forderung ist in voller Höhe durchsetzbar — aber eine Abmahnung zu ignorieren ist trotzdem der teuerste Weg. Bei einem behördlichen Schreiben der MLBF stellt sich die § 3a-Frage gar nicht: Die Behörde handelt unmittelbar auf Grundlage des BFSG.
Wann brauche ich einen Anwalt?
Vier klare Fälle, in denen Sie das Schreiben nicht allein beantworten sollten:
- Private Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung und Kostennote: immer — und vor Fristablauf. Nur eine Kanzlei kann Anspruch, Höhe und Fristen Ihres Falls bewerten.
- Vor jeder Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung: Sie bindet auf Jahre und enthält meist eine Vertragsstrafe. Anwältinnen und Anwälte prüfen, ob und in welcher Form eine Erklärung überhaupt abgegeben werden sollte.
- Behördliches Schreiben, wenn Sie die Frist nicht halten können oder Rechtsmittel erwägen.
- Immer dann, wenn Sie unsicher sind, wer Ihnen da schreibt und was genau gefordert wird.
Klarstellung in eigener Sache: Wir leisten keine Rechtsberatung und bewerten Ihr Schreiben nicht — dafür gibt es Fachanwälte für IT- oder Wettbewerbsrecht (zu finden etwa über den Anwaltssuchservice der Bundesrechtsanwaltskammer). Ergänzend berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Wirtschaftsakteure kostenlos zu den Pflichten aus dem BFSG (§ 15 BFSG) — sie ersetzt keine anwaltliche Fallprüfung, hilft aber bei der technischen Einordnung der Anforderungen.
Was kann ich technisch sofort tun?
Parallel zur anwaltlichen Prüfung können Sie sofort dokumentieren, wo Ihre Website steht — das hilft Ihnen und später Ihrer Kanzlei:
- Kostenloser Sofort-Check (ca. 60 Sekunden): prüft Ihre Startseite gegen über 80 WCAG-2.1-AA-Regeln — ein erster datierter Beleg für den technischen Zustand, ohne Anmeldung.
- Vollständiger Report (129 € Basis / 399 € Profi): priorisierte, datierte Befund-Dokumentation mit Fix-Hinweisen und Entwurf der Barrierefreiheitserklärung (§ 14 BFSG i. V. m. der BFSGV) — eine Arbeitsgrundlage, die Ihre Kanzlei verwerten kann: Was wurde beanstandet, was trifft zu, was wurde wann behoben?
Ehrlichkeit gehört an dieser Stelle dazu: Eine automatisierte technische Analyse deckt erfahrungsgemäß 30–50 % der WCAG-Kriterien zuverlässig ab — sie ersetzt weder die anwaltliche Prüfung Ihres Schreibens noch ein vollständiges manuelles Audit. Und die Reihenfolge zählt: erst den Ist-Stand dokumentieren, dann beheben. Wer vorher umbaut, verwischt die Ausgangslage, auf die sich die Beanstandung bezieht.
Häufige Fehler nach einer Abmahnung
Diese vier Reaktionen kosten am Ende mehr als das Schreiben selbst:
- Das Schreiben ignorieren. Fristen laufen, auch wenn Sie nicht antworten — eine unbeantwortete Abmahnung kann gerichtliche Schritte auslösen, ein behördliches Schreiben gestufte Maßnahmen nach sich ziehen.
- Vorschnell zahlen, „um Ruhe zu haben“. Ohne Prüfung, ob der Anspruch überhaupt besteht und der Betrag angemessen ist — gezahlt ist gezahlt.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Sie bindet auf Jahre und enthält meist eine Vertragsstrafe; was einmal unterschrieben ist, lässt sich kaum zurücknehmen.
- Die Website panisch umbauen, ohne den Ausgangszustand zu dokumentieren. Danach kann niemand mehr nachvollziehen, was tatsächlich beanstandet war — weder Ihre Kanzlei noch Sie selbst.
Den Ist-Stand dokumentieren — in 60 Sekunden, kostenlos
Der kostenlose Sofort-Check von BFSG-Fuchs prüft Ihre Startseite gegen über 80 WCAG-2.1-AA-Regeln — ohne Anmeldung. Das datierte Ergebnis belegt den technischen Zustand Ihrer Website; der vollständige Report liefert die priorisierte Befund-Dokumentation, die Ihre Kanzlei verwerten kann. Beides ersetzt keine Rechtsberatung — bereitet sie aber vor.
Häufige Fragen nach Erhalt einer Abmahnung
Muss ich auf eine Abmahnung reagieren, auch wenn ich sie für unberechtigt halte?
Ja. Die Fristen im Schreiben laufen unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist. Ignorieren kann gerichtliche Schritte auslösen — das Schreiben von einem Fachanwalt prüfen zu lassen heißt nicht, es liegen zu lassen.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Eine Unterlassungserklärung bindet langfristig und enthält meist eine Vertragsstrafe. Ob und in welcher Form eine Erklärung sinnvoll ist, prüft ein Fachanwalt — vorschnell zu unterschreiben ist einer der häufigsten Fehler nach einer Abmahnung.
Was unterscheidet eine private Abmahnung von einem MLBF-Schreiben?
Die private Abmahnung kommt von Mitbewerbern oder Verbänden über das Wettbewerbsrecht (UWG); ihre Zulässigkeit über § 3a UWG ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Die MLBF ist eine Behörde und handelt unmittelbar nach dem BFSG — gestuft: Aufforderung zur Behebung in angemessener Frist, danach Einschränkung, Untersagung oder Bußgeld nach § 37 BFSG.
Hilft mir ein technischer Prüfreport im Abmahnverfahren?
Er dokumentiert datiert den technischen Ist-Stand Ihrer Website — eine Arbeitsgrundlage, die Ihre Kanzlei bei der Bewertung verwerten kann (was wurde beanstandet, was trifft zu, was wurde wann behoben). Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung; automatisierte Verfahren erfassen erfahrungsgemäß 30–50 % der WCAG-Kriterien.
Was kostet die technische Dokumentation?
Der Sofort-Check ist kostenlos (Startseite, ca. 60 Sekunden). Der vollständige Report mit priorisiertem Fix-Plan und Entwurf der Barrierefreiheitserklärung kostet einmalig 129 € (bis 5 Unterseiten) oder 399 € (bis 25 Unterseiten, inkl. 30 Tage E-Mail-Support).
Wohin kann ich mich wenden, bevor ich einen Anwalt beauftrage?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Wirtschaftsakteure kostenlos zu den Pflichten aus dem BFSG (§ 15 BFSG). Für die Bewertung Ihres konkreten Schreibens — Fristen, Ansprüche, Unterlassungserklärung — brauchen Sie einen Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht.
